Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Verkäufe und die damit im Zusammenhang stehenden Leis-tungen erfolgen auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. (nachfolgend: Geschäftsbedingungen). Individuelle, von diesen Geschäftsbedingun-gen abweichende Regelungen, gelten nur, wenn sie von Biovitamine schriftlich und ausdrücklich bestätigt werden. Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts-bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, Biovitamine hätte schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Lieferant in Kenntnis entgegenstehender oder von den Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.
2. Angebot und Annahme
Die Angebote von Biovitamine sind nicht bindend, sondern verstehen sich ausschliess-lich als Einladung zur Offertstellung. Der Vertrag entsteht mit dem Empfang der schriftlichen Bestätigung von Biovitamine, dass die Bestellung angenommen wird (Auftragsbestätigung), oder mit der widerspruchslosen Ausführung der Bestellung. Auf andere Weise kommt kein Vertrag zustande, insbesondere nicht durch Still-schweigen auf eine Bestellung oder durch konkludentes Verhalten. Weicht eine Auf-tragsbestätigung von einer Bestellung ab, gilt dies als neues Angebot der Biovitamine, welches für beide Parteien zum verbindlichen Vertragsinhalt wird, wenn ihm nicht innert 14 Tagen widersprochen wird.
3. Lohnaufträge – Herstellung für Dritte
Übernimmt Biovitamine die Herstellung und/oder Abfüllung eines Produktes im Auf-trag eines Dritten, gelten die Vereinbarungen gemäss Lohnherstellungsvertrag. Solche Aufträge kommen nur rechtsgültig zustande, wenn ein gegenseitig unter-zeichneter Lohnherstellungsvertrag in schriftlicher Form vorliegt, in welchem die Ver-antwortlichkeiten geregelt sind. Bei Aufträgen gemäss dieser Ziffer hat der Besteller Mehr- oder Mindermengen von 10% zu akzeptieren. In Rechnung gestellt wird die effektiv gelieferte Menge. Rücknahmen von Waren, welche gemäss Lohnherstel-lungsvertrag korrekt ausgeführt wurden, sind ausgeschlossen. Mehraufwendungen, welche zusätzlich zum Lohnherstellungsvertrag anfallen, werden dem Besteller zu-sätzlich in Rechnung gestellt. Soweit der Lohnherstellungsvertrag sowie allfällige all-gemeine Geschäftsbedingungen zum Lohnherstellungsvertrag keine abweichenden Bestimmungen enthalten, gelten diese Geschäftsbedingungen für den Lohnherstel-lungsvertrag sinngemäss.
4. Preisangaben
Listenpreise verstehen sich als blosse Richtwerte und haben keinen verbindlichen Charakter. Sie können ohne Vorankündigung jederzeit angepasst werden. Verbindlich sind einzig die Preisangaben in der Auftragsbestätigung. Preise verstehen sich immer exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Inland sind allfällige VOC-Abgaben im Preis inbegriffen.
5. Lieferkonditionen und Lieferbestimmungen
Fachhandelsaufträge liefern wir innerhalb der Schweiz ab einem Fakturabetrag von mindestens CHF 20000 frei Haus per Post oder Camion. Für Fachhandelsaufträge mit einem Fakturawert unter CHF 20000 erfolgt ein Zuschlag von CHF 1500 pro Sendung. Biovitamine übernimmt in keinem Fall die Verantwortung für eine termingerechte Zu-stellung bzw. für Lieferverspätungen oder -verzögerungen.
6. Beachtung gesetzlicher Bestimmungen
Der Käufer ist für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Ein-fuhr, Transport, Lagerung, Vertrieb und Verwendung der Ware verantwortlich.
7. Bezugsberechtigung für Arzneimittel
Lieferungen von Arzneimitteln erfolgen ausschliesslich nach den Richtlinien von Swissmedic. Lieferungen von Rohstoffen und Fertigarzneimitteln erfolgen nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Bezugsberechtigungen oder bezüg-lich anderer notwendiger Bewilligungen.
8. Übergang von Nutzen und Gefahr
Unabhängig von der Art der Lieferung sowie der Lieferkonditionen gehen Nutzen und Gefahr über, sobald die Ware für den Versand oder die Abholung ausgeschieden ist.
9. Transportschäden
Sämtliche Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers. Biovitamine übernimmt kei-nerlei Haftung für Transportschäden. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller.
10. Mängelrechte und Haftungsansprüche des Käufers
Sämtliche gesetzlichen Mängelrechte werden, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen und durch die Regelung gemäss Absatz 3) und 4) dieser Ziffer ersetzt. Jede weitergehende Gewährleistung, insbesondere die gesetzlich vorgese-henen Gewährleistungsrechte, oder Haftung für Mängel oder Schäden irgendwel-cher Art wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere auch der Ersatz eines Schadens, welcher durch Lieferverzug entstanden ist. Ebenso ist insbesondere auch jede Haftung für Mangel-folgeschäden oder andere Schäden, welche direkt oder indirekt aus der Verwendung, Verarbeitung oder Einnahme von verkauften Produkten entstehen können, ausdrück-lich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Ausschluss der gesetz-lichen Gewährleistungsrechte gemäss dieser Ziffer gilt ausdrücklich auch bei Ware, welche als Ersatzlieferung für mangelhafte Ware geliefert wird.
Der Besteller hat die Lieferungen und Leistungen sofort nach deren Empfang zu prüfen. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als genehmigt. Leidet eine Ware an einem Mangel, welcher vor Übergang von Nutzen und Gefahr entstanden ist, muss der Käufer Ware innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware an Biovitamine re-tournieren. Rücksendungen oder Rückgaben müssen mit dem von Biovitamine dafür vorgesehenen Formular erfolgen. ted for this by Biovitamine.
Erfolgt eine Rücksendung oder eine Rückgabe innerhalb der 10-tägigen Frist sowie mit dem erforderlichen Formular, wird Biovitamine nach eigener Wahl die mangelhafte durch mängelfreie Ware ersetzen oder den Kaufpreis zurückerstatten. Eine Rück-nahme von individuell beschrifteten Gebinden oder von im Auftrag für den Käufer be-schafften Artikeln ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Rücknahme von Waren mit Etiketten, welche verschrieben oder aus einem anderen Grund un-brauchbar sind, sowie von Waren in geöffneten Gebinden. Individuell abgefüllte Bulk Ware kann weder retourniert noch vergütet werden. Auch irrtümlich bestellte Artikel werden nicht gutgeschrieben.
11. Zahlung
Die Zahlungen sind vom Käufer innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen am Domizil von Biovitamine oder an einem anderen von Biovitamine bezeichneten Ort zu leisten. Eine Verrechnung der Kaufpreisschuld mit einer Forderung gegen Biovitamine ist ausgeschlossen.
12. Zahlungsverzug
Mit Ablauf der unter Ziffer 11 genannten Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne weitere Mahnung oder Mitteilung in Zahlungsverzug. Ab Datum des Zahlungsverzuges wird dem Käufer ein Verzugszins belastet. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahnge-bühr von CHF 1000 pro Mahnung belastet. Biovitamine behält sich das Recht vor, nach der ersten Mahnung ohne weitere Mahnungen die Betreibung einzuleiten. Al-pinamed behält sich bei Zahlungsverzug des Käufers das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern. Die Geltendmachung weiteren Scha-denersatzes bleibt vorbehalten.
13. Vorauszahlung
Bei Erstaufträgen oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käu-fers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, kann Biovitamine, vorbehältlich weiterge-hender Ansprüche, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen abhängig machen.
14. Höhere Gewalt
Sowohl Biovitamine als auch der Besteller haften nicht für die Nichterfüllung einer ihrer vertraglichen Pflichten, wenn sie auf einen Hinderungsgrund zurückzuführen ist, der ausserhalb ihrer Kontrolle liegt oder insbesondere auf einem der folgenden Gründe beruht: Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, Beschlagnahme, allgemeine Rohstoffknapp-heit, Beschränkung des Energieverbrauchs, Streik. Entsprechendes gilt, wenn ein Zulieferer von diesen Umständen bedroht ist und infolgedessen die vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt werden können.
15. Teilungültigkeit
Sollte sich eine Bestimmung dieser Lieferbedingungen ganz oder teilweise als un-wirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmungen durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende Ver-einbarung ersetzen. Dasselbe gilt bei einer Lücke im Vertragstext.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist ausschliesslich der Sitz von Biovitamine. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an dessen Sitz zu belangen. Soweit weder ein Hauptvertrag noch diese Geschäftsbedingungen eine ab-weichende Regelung enthalten, untersteht das Rechtsverhältnis zwischen Biovitamine und dem Käufer materiellem, nationalem schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf.